Melder/Ansprechpartner
Meldeverfahren
Koordinierung
Aufnahme neuer Erkrankungen
Wissenschaftlicher Beirat
Nutzungsbedingungen
Melder/Ansprechpartner:
Die Chefärztinnen/-ärzte aller Kinderkliniken bundesweit bzw. deren beauftragte Personen erhalten
monatlich eine ESPED-Meldekarte. Es ist möglich, dass in einer Klinik mehrere Ansprechpartner (unterschiedliche Fachbereiche) benannt werden.
Seitenanfang
Meldeverfahren:
Das Meldeverfahren läuft seit Januar 2004 parallel über Doppelpostkarten oder via
Email/Internet ab. Alle ESPED-Ansprechpartner in den Kliniken werden jeden Monat vom ESPED-Büro angeschrieben. Per Rückantwortkarte
bzw. Online-Direkteingabe wird die Anzahl bestimmter Erkrankungen zurückgesendet. Sind im Berichtszeitraum keine der möglichen
Erkrankungen aufgetreten, so wird dies ebenfalls dokumentiert durch Ankreuzen von "keine der obigen Erkrankungen beobachtet". Auch im Falle
einer "Nullmeldung" ist es notwendig und wichtig, diese Meldung abzugeben, denn nur so kann das Funktionieren des aktiven Erfassungssystems
geprüft werden.
Mit den Karten/Emails werden jeden Monat Kurzmeldeinstruktionen versandt, die in knapper Form zu jeder erfragten Erkrankung die
entsprechenden Meldebedingungen enthalten.
Zu Beginn einer neuen Erhebung erhalten alle Melder in Form eines Exposés eine Übersicht zu den Zielen der Erhebung, den
wissenschaftlichen Fragestellungen, wichtigen Hintergrundinformationen, dem verantwortlichen Studienleiter u.a.
Seitenanfang
Koordinierung
Das ESPED-Büro befindet sich aam Koordinierungszentrum für Klinische Studien (KKS) der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Von dort aus wird der gesamte ESPED-Ablauf geleitet:
- Versendung von Meldekarten und z.T. Erhebungsbögen
- Verwaltung des Grunddatenbestandes
- Vorbereitung/Unterstützung bei der Entwicklung
neuer Projekte
- Verbindung zu den Klinik-Ansprechpartnern, zu den Studienleitern der einzelnen
Datenerhebungen
- Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes
- Einberufung/Durchführung der Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirats
Seitenanfang
Aufnahme neuer
Erkrankungen
ESPED bietet potentiell interessierten Untersuchern die Möglichkeit zur Bearbeitung wissenschaftlicher
insbesondere epidemiologischer Fragestellungen. Die Antragstellung erfolgt durch den Entwurf eines Exposès und eines Fragebogens.
Richtlinien zum Anfertigen von Aufnahmeanträgen und Unterstützung bei der Erstellung der Formulare können im
ESPED-Büro angefordert werden.
Seitenanfang
Wissenschaftlicher
Beirat
Zur Supervision der Arbeit von ESPED ist ein Beirat gebildet worden.
In diesem wissenschaftlichen Gremium sind vertreten: Epidemiologen, Pädiater, Vertreter von Institutionen der öffentlichen Gesundheit und
ein Jurist. Die neu vorgelegten Forschungsanträge werden auf ihre wissenschaftliche Qualität und Durchführbarkeit im Rahmen von ESPED
geprüft. Fragestellungen mit Public Health-Relevanz wird der Vorzug gegeben. Der Beirat entscheidet, ob es zur Aufnahme kommt, ob noch
weitere Informationen bzw. Gutachten einzuholen sind u.a.m.
Der Beirat tagt 2-mal im Jahr regelmäßig, bei besonderen Erfordernissen auch öfter.
Seitenanfang
Nutzungsbedingungen
- Es muß sich um eine relativ seltene Erkrankung von
Kindern und/oder Jugendlichen handeln, die die Aufnahme in eine Kinderklinik nötig macht.
- Die Erfassungsdauer sollte mindestens 1 Jahr betragen. Verlängerungen müssen beim Beirat beantragt werden.
- Das Design der ESPED-Unterlagen ist so zu gestalten, dass der Arbeitsaufwand der ausfüllenden Kolleginnen/Kollegen so gering wie
möglich gehalten wird. Formular-Änderungen sind während der gesamten Erhebung vom Beirat zu befürworten.
- Vor der Aufnahme in das Erhebungssystem bedarf es der Zustimmung der Ethikkommission am Tätigkeitsort des federführenden
Untersuchers und der Zustimmung des Landesdatenschutzbeauftragten aus dem Bundesland, in dem der Hauptuntersucher tätig ist.
- Es ist eine jährliche Nutzungsgebühr von z. Zt. 5.000,00 EURO (für universitäre Einrichtungen und Einrichtungen des
öffentlichen Gesundheitswesens) zu entrichten.
- Einmal pro Jahr ist ein Studienbericht zu erarbeiten, der in den ESPED-Jahresbericht einfließt.
- Bei Veröffentlichungen von Ergebnissen, die auf der Grundlage von mit ESPED gesammelten Daten beruhen, ist auf eine Kooperation
mit ESPED hinzuweisen, eine Mitautorenschaft wird nicht beansprucht. ESPED ist eine Kopie der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Seitenanfang